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grünes AmpelmännchenHeilmittelverordnung

Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen:

Die erste Behandlung muss innerhalb 28 Tagen nach Ausstellung des ärztlichen Rezeptes erfolgen.
Gültigkeit des Rezepts ist 3 Monate.

Für privatärztliche Verordnung gelten noch keine
Fristen.


Verordnungsweg

Verordnungen/Rezepte für Physiotherapie und Krankengymnastik


Eine physiotherapeutische Behandlung (Krankengymnastik) kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Sollten Sie unter Probleme am Bewegungsapparat oder am Gefäßsystem leiden und eine Verbesserung der Beschwerden anstreben, dann beraten wir Sie gerne. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie zu Lasten der Krankenkassen obliegt jedoch immer Ihrem Arzt. Bei behandlungsbedürftigen Beschwerden werden die Therapiekosen (sofern vom Arzt verordnet) von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Zuzahlungsfrei sind Kinder und Frauen mit schwangerschaftsbedingten Beschwerden,
Erwachsene ab 18 Jahre zahlen eine Gebühr (Zuzahlung: 10 % des jeweiligen Kassensatzes + 10 Euro Rezeptgebühr), es sei denn es liegt eine Gebührenbefreiung vor.
Rezepte für Krankengymnastik/Physiotherapie, Manuelle Therapie und Lymphdrainage etc. (siehe Leistungen) können je nach Störungsbild von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
  • Orthopäden
  • Hausärzte/Allgemeinärzte
  • Chirurgen
  • Hautärzte
  • Internisten
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Arzt
  • Neurologen

Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt erhalten haben, können Sie telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich Termine für die Untersuchung und Behandlung vereinbaren.
Beachten Sie bitte, dass die Therapieverordnung (bei gesetzlich Versicherten) Ihre Gültigkeit verliert, wenn zwischen Ausstellungsdatum und ersten Behandlungstermin mehr als 28 Tage liegen (Ausnahme „dringender Behandlungsbedarf“ mit 14 Tagen).
Sollte es krankheitsbedingt nicht möglich sein, die Therapie in unseren Praxisräumen durchzuführen, so kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass von Ihrem Arzt ein Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt wurde.
Natürlich ist bei Störungsbildern, die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, auch eine private Kostenübernahme möglich.