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Krankengymnastik an der Löwenbrücke

Info für Privatpatienten

Wir bieten Ihnen ein Konzept für Ihre Genesung:

  • durch unsere Spezialisierung auf Beschwerden am Bewegungsapparat (Orthopädie/Chirurgie) sowie Schwellungen (Lymphologie, Phlebologie, Ödematologie),
  • unsere Zusatzqualifikationen und Fortbildungen,
  • sowie der Therapiedauer
  • und unseren Zusatzleistungen.

Honorar

Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH).
Wir vereinbaren in der Regel mit Ihnen den 1,4 bis 1,9fachen Kassensatz.

Die aktuellen Kassensätze entnehmen Sie über folgendem Link: https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/preisvereinbarungen.html


Weiteres: https://www.privatpreise.de/patienten/haeufige-fragen/liste-der-fragen/?no_cache=1

Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung

In letzter Zeit häufen sich leider Fälle, bei denen Patienten Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung durch ihre private Krankenkasse haben.
Viele Versicherungen führen hier unzutreffende Begründungen und Vorwände an.
Prüfen Sie jedoch vorher Ihre Versicherungsbedingungen, die Sie mit Vertragsabschluß unterzeichnet haben und deren Aktualisierungen.
Häufig sind Absetzungen durch Ihre Krankenversicherung nicht gerechtfertigt.

Hier finden Sie zum Download entsprechende Muster zum Wiederspruch für eine unrechtmäßige Rechnungskürzung.

» Musterbrief: Kürzung wegen nicht üblicher Preise (Pdf)

» Musterbrief: Kürzung wegen tariflicher Beschränkungen (Pdf)

» Musterbrief. Kürzung wegen Überschreitung der Beihilfe (Pdf)

 

Info: Die beihilfefähigen Höchstsätze werden häufig als Obergrenze von den privaten Krankenversicherern bewertet.
Diese Höchstsätze sieht das Bundesministerium des Inneren nicht als kostendeckend für eine physiotherapeutische Behandlung an.
Siehe » Schreiben vom BMI (Pdf)

 

 

Gerichtsurteile zum diesem Thema, die Sie in Ihren Anliegen unterstützen, finden Sie unter: https://www.privatpreise.de/therapeuten-service/material/urteile/

 

(Quelle: Privatpreise.de – mit freundlicher Genehmigung)