Rezept
(gesetzl.Krankenkasse):
(gesetzl.Krankenkasse):
Die erste Behandlung muß innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des ärztlichen Rezeptes erfolgen,
bei "dringlichen Behandlungsbedarf" innerhalb von 14 Tagen.
Bei einer „abgelaufene" Verordnung brauchen Sie nach der neuen Heilmittelverordung ein neues Rezept.
Für eine privatärztliche Verordnung gilt keine
Frist.