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grünes AmpelmännchenHeilmittelverordnung

Rezepte der gesetzlichen Versicherungen:

Die erste Behandlung muss innerhalb 28 Tagen nach Ausstellung des ärztlichen Rezeptes erfolgen.
Gültigkeit ist 3 Monate.

Für privatärztliche Verordnung gelten noch keine
Fristen.


Für überweisende Ärzte, Zahnärzte


Wir freuen uns über eine partnerschaftliche Kooperation mit Ihnen im Bereich der neuromuskuloskelettalen und lymphologischen Physiotherapie.


Uns ist eine vertrauensvolle, professionelle und freundliche Zusammenarbeit von Arzt, Therapeut und Patienten sehr wichtig. – Diese bildet die Basis für den Erfolg unserer Therapie und die Zufriedenheit aller Beteiligten.

Suchen Sie bitte bei Bedarf telefonisch, per Mail oder persönlichen das Gespräch mit uns.

Zu Verordnungen/ Rezepten bieten wir unseren überweisenden Ärzten und Zahnärzten kostenfreie Seminare (in house) zum Thema „Physiotherapie sicher & sinnvoll verordnen“ an.
Sprechen Sie uns an.

 

Hier direkt zu dem aktuellen Heilmittelkatalog für Physiotherapie

- die Grundlage des Verordnungswesen der gesetzlich versicherten Patienten-


Für Ärzte:   

 »https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3064/HeilM-RL_2021-07-01_Heilmittelkatalog.pdf

Für Zahnärzte:   

»https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2325/HeilM-RL-ZAE_2020-05-14_iK-2021-01-01.pdf




Für Kollegen:


Durch unsere Erfahrung und unsere Kompetenz in der neuromuskuloskelettalen und lymphologischen Physiotherapie können Sie uns gerne Patienten „zur Zweitmeinung“ überweisen/empfehlen.

Haben Sie nicht die Möglichkeit KG am Gerät, Elektrotherapie, tägliche Kompressionstherapie während der Entstauungsphase o.ä. durchzuführen, können Sie uns gerne als Partner empfehlen.